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Service-Definition - Herleitung & Anwendung |
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Service-Definition - Herleitung & Anwendung
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![]() Die allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition des elementaren Grundbegriffs 'Service (= Dienst)' lautet einfach & schlüssig: "Ein Service (= Dienst) ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten." Bei der fundierten & nachvollziehbaren Herleitung der allgemeingültigen & eindeutigen Definition für den Begriff 'Service' wurden konsistent & konsequent auseinander gehalten:
Das Substantiv 'Service' wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen in den deutschen Wortschatz übernommen. Es ist abgeleitet
Die Kurzfassung der vollständigen Service-Definition lautet: "Service ist Nutzeffekt am Service-Objekt". Sie besagt, dass der Diener jeweils den Zustand desjenigen Service-Objekts gezielt ändern muss, das jemand ihm eigens zu diesem Zweck übergibt, z.B. ein schmutziges Bekleidungsstück, das er reinigen soll. "Ein Service (= Dienst) ist ein Bündel von Nutzeffekten" ... lautet die Basisdefinition des Begriffs 'Service (= Dienst)', denn Nutzeffekte sind die Essenz, die Washeit, die Wesenhaftigkeit eines jeden, von einem autorisierten Service-Konsumenten (= Dienst-Konsumenten) explizit abgerufenen & daraufhin explizit an ihn erbrachten, jeweils einzelnen & einmaligen Service (= Dienstes). "Ein Service (= Dienst) ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten" ... lautet die aallgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition des Begriffs 'Service (= Dienst)', denn Nutzeffekte können nicht in einzelne Services (= Dienste) eines bestimmten Typs implementiert werden, da jeglicher Service (= Dienst) per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig ist, ganz im Gegensatz zu einem Produktexemplar, das per se tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig ist. - Deswegen wird einem Service-Typ (= Dienst-Typ) das betreffende Bündel der Nutzeffekte zugeschrieben, sei es implizit oder explizit. Das wird oft schon erkennbar aus der Bezeichnung für einen Service-Typ, z.B. Personenbeförderungs-Service, Briefzustellungs-Service, Kfz-Wartungs-Service, Produktbeschaffungs-Service. - Die Nutzeffekte, die einem bestimmten Service-Typ (= Dienst-Typ) zugeschrieben sind, müssen auf einen expliziten Service-Abruf (= Dienst-Abruf) eines autorisierten Service-Konsumenten (= Dienst-Konsumenten) im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Service-Transaktion (= Dienst-Transaktion) für ihn jeweils von Grund auf neu bewerkstelligt werden. Diese Definition wird nachvollziehbar hergeleitet & plausibel erklärt sowie der gleichartig beschaffenen Definition des elementaren Grundbegriffs 'Produkt (= Erzeugnis)' gegenübergestellt in dem Konzeptpapier 'Service-Definition - Herleitung & Anwendung' |
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